Aktive Sterbehilfe in Frankreich

Der Fall der schwerkranken Krebspatientin Chantal Sébire und ihrem Ersuchen nach aktiver Sterbehilfe hatte Ende 2008 die Debatte zu einer gesetzlichen Straffreiheit für Sterbehilfe neu entfacht. Am 24. November 2009 wurde der von der Sozialistischen Partei eingebrachte Gesetzesentwurf für eine Straffreiheit der Sterbehilfe unter bestimmten Tatbestandsvoraussetzungen mit konservativer Mehrheit von UMP und NC in der Nationalversammlung abgelehnt. Damit bleiben die Regelungen der „loi n° 2005-370 relative aux droits des malades et à la fin de vie" in Kraft.

Ergebnisse und Begründungen der Abstimmung Online Version (Französisch)

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