Beihilfe zum Suizid

Für eine breite öffentliche Debatte sorgte im Jahr 2000 eine Entscheidung des Stadtrats Zürich, ein seit 1987 bestehendes Verbot aufzuheben, das die Durchführung und Unterstützung von Selbsttötungen in den Einrichtungen des Gesundheits- und Umweltdepartments untersagte. Danach dürfen seit dem 1. Januar 2001 die Personen die in Alters- und Krankenheimen wohnen und die über kein anderes Zuhause verfügen, in diesen Einrichtungen Suizid verüben und sich dabei von Angehörigen oder Mitgliedern von Sterbehilfeorganisationen unterstützen lassen. Dem Heimpersonal ist die Beihilfe zum Suizid in solchen Fällen ausdrücklich untersagt. Gegen diese Regelung wurde wiederholt Einspruch erhoben.

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