Das Groningen-Protokoll

Das so genannte "Groningen Protocol" von 2002 legt fünf Bedingungen fest, die erfüllt sein müssen, damit Sterbehilfe an Neugeborenen nicht strafbar ist. 

  1. die Diagnose und Prognose sicher sein,
  2. das Leiden hoffnungslos und unerträglich sein,
  3. eine unabhängige ärztliche Fachperson dieses Leiden sowie die Diagnose und Prognose bestätigen,
  4. die Zustimmung beider Eltern vorliegen und
  5. ein bestimmter medizinischer Standard eingehalten werden.

Ein Artikel zweier der Autoren des "Groningen Protocols", in dem auch das Protokoll selbst abgedruckt ist, befindet sich im New England Journal of Medicine.

Verhagen, Eduard; Sauer, Pieter J.J.(2005): The Groningen Protocol "Euthanasia in severly ill newborns. In: New England Journal of Medicine 352 (10), 959ff. Online Version

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