Empfehlung des Bundesrates vom 31. Mai 2006

Zur Empfehlung des Bundesrates vom 31. Mai 2006 an das Parlament, in der es heißt, auf den Erlass eines Gesetzes über die Zulassung und Beaufsichtigung von Suizidhilfeorganisationen zu verzichten, vgl. die Medienmitteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements vom gleichen Tag. Online Version

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