Grundsätze der Bundesärztekammer (BÄK) zur ärztlichen Sterbebegleitung

Im Februar 2011 veröffentlichte die Bundesärztekammer ihre überarbeiteten Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung. Dies war nach eigenem Bekunden aus zwei Gründen notwendig geworden: erstens durch die Neufassung des Betreuungsrechts und zweitens durch veränderte Grundhaltungen in der Ärzteschaft, die mittels einer Umfrage 2009 erhoben worden ist. 

Wie viele andere Passagen des Textes auch, blieb dabei die programmatische Formel im ersten Satz der Präambel aus der Fassung von 2004 erhalten: „Aufgabe des Arztes ist es, unter Achtung des Selbstbestimmungsrechtes des Patienten Leben zu erhalten, Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen sowie Leiden zu lindern und Sterbenden bis zum Tod beizustehen.“ Beide Präambeln weisen darauf hin, dass nicht immer das Leben erhalten werden kann und dass die ärztliche Verpflichtung, dies zu tun, begrenzt ist.

Auch die schon aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen konsequente Absage an eine strafbewehrte „aktive Sterbehilfe“ (2004) bzw. „Tötung des Patienten“ (2011) bleibt bestehen. Doch verändert ist die Formulierung zum assistierten Suizid. Während es in der Fassung von 2004 heißt „Die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung widerspricht dem ärztlichen Ethos und kann strafbar sein“, liest man in der Fassung von 2011: „Die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung ist keine ärztliche Aufgabe.“ Dass damit die Beihilfe zum Suizid nicht wesentlich in das Tätigkeitsfeld der ärztlichen Fachperson gehören soll, ist deutlich, dennoch ändert sich mit der neuen Formulierung der Tenor, auf den auch das Vorwort des Präidenten der Bundesärztekammer Jörg-Dietrich Hoppe eingeht: „Diese eindeutige Aussage bekräftigt die Grundaussagen zur ärztlichen Sterbebegleitung. Sie tritt an die Stelle der bisherigen Feststellung, dass die Mitwirkung des Arztes an der Selbsttötung des Patienten dem ärztlichen Ethos widerspricht. Damit werden die verschiedenen und differenzierten individuellen Moralvorstellungen von Ärzten in einer pluralistischen Gesellschaft anerkannt, ohne die Grundausrichtung und die grundlegenden Aussagen zur ärztlichen Sterbebegleitung infrage zu stellen.“

Bundesärztekammer (2011): Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung. In: Deutsches Ärzteblatt 108 (7) (18.02.2011), Seite A346 - A348. Online Version

Bundesärztekammer (2004): Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung. In: Deutsches Ärzteblatt 101 (19) (07.05.2004), Seite A1298 - A1299. Online Version

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