Kritik des Nationalen Ethikrats an der Bezeichnung "Sterbehilfe"

Der Nationale Ethikrat empfiehlt in seiner Stellungnahme von 2006 die Bezeichnungen aktive, passive und indirekte Sterbehilfe aufzugeben, da es sich um missverständliche und irreführende Begriffe handle. 

Insbesondere der Terminus "indirekte Sterbehilfe" wird kritisiert, da die Handlungen, die diese Bezeichnung umfassen soll, eine Hilfe zum Sterben gar nicht intendierten. Vielmehr gehe es um palliativmedizinische Maßnahmen wie Schmerzbehandlung und Sedierung, die mit dem Risiko einer durch sie hervorgerufenen Lebensverkürzung verbunden seien. Daher solle der Begriff "indirekte Sterbehilfe" durch "Therapien am Lebensende" ersetzt werden.

Weiterhin wird vorgeschlagen, das Unterlassen bzw. Abbrechen lebensverlängernder Maßnahmen als "Sterbenlassen" zu bezeichnen, da es sich in manchen Fällen um ein aktives Eingreifen handelt (z.B. das Entfernen einer Magensonde), was durch den Ausdruck "passive Sterbehilfe" nicht deutlich werde.

Schließlich wird angeraten statt von "aktiver Sterbehilfe" von "Tötung auf Verlangen" zu sprechen.

Stellungnahme des Nationalen Ethikrats zu "Selbstbestimmung und Fürsorge am Lebensende" (2006), siehe insbesondere Kapitel 4. Online Version

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