Organisierte und kommerzielle Sterbehilfe

Die Forderung selbst über den Tod entscheiden zu dürfen, führt derzeit in Deutschland zu Ansätzen einer organisierten und/oder kommerziell betriebenen Sterbehilfe. Im Gegensatz zu kommerziell betriebener Sterbehilfe, die gewerblich ist, handelt es sich bei organisierter Sterbehilfe um Vereine. Damit ist zum Beispiel die vom ehemaligen Hamburger Justizsenator Roger Kusch gegründete Sterbehilfeorganistaion „Sterbehilfe Deutschland e.V.“ gemeint. Nachdem ihm im Jahr 2007 vom Hamburger Verwaltungsgericht geschäftsmäßige Suizidbegleitung untersagt wurde, hat er seine Organisation in einen Verein umgewandelt. Dieser bietet gegen jährliche Mitgliedszahlung oder gegen eine einmalige Zahlung eines lebenslangen Mitgliedschaftsbeitrags Beratung und Begleitung in der Umsetzung des eigenen Suizidwunsches an, ohne dass Kusch - seiner Meinung nach - hierbei eine aktive Beteiligung oder eine Gewinnorientierung im Sinne des Urteils vorgeworfen werden könnten.

Ein Gesetzesentwurf zum Verbot der geschäftsmäßigen Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung wurde 2008 im Bundesrat diskutiert, es kam jedoch nicht zu einer Verabschiedung. In der Legislaturperiode 2009-2013 hat die damalige Koalition aus CDU/CSU und FDP im Koalitionsvertrag vereinbart, kommerzielle betriebene Sterbehilfe zu verbieten. Der Versuch, zu einer gesetzlichen Neuregelung der Sterbehilfe in Deutschland zu kommen, scheiterte jedoch im Jahr 2012. Die neue Koalition aus CDU/CSU und SPD hat daher erneut vereinbart, dass der Bundestag in der Legislaturperiode 2013-2017 über ein Verbot der sowohl kommerziellen als auch organisierten Suizidbeihilfe abstimmen soll. Am 13. November 2014 fand eine erste Bundestagsdebatte zu der Frage statt, ob und wie die Gesetzgebung die Sterbehilfe künftig regeln soll. Am 5. November 2015 stimmte der Bundestag für einen Gesetzentwurf der Abgeordnetengruppe um Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD), wonach die geschäftsmäßige Hilfe bei der Selbsttötung künftig verboten ist. Unter 'geschäftsmäßig' wird das auf Wiederholung angelegte Handeln von Vereinen und Einzelpersonen verstanden.

Vierstunden-Debatte des Bundestages über Sterbebegleitung und Sterbehilfe Online Version

Gesetzentwurf der Abgeordnetengruppe um Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) Online Version

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