Palliativversorgung

Palliativpflege oder Palliativversorgung zielt auf die umfassende Pflege von zu behandelnden Personen ab, die nicht mehr heilbare Erkrankungen aufweisen. Eine bestmögliche Lebensqualität und Lebenszufriedenheit soll diesen Personen und deren Familien ermöglicht werden. Anders als bei der aktiven Sterbehilfe wird der Tod nicht beschleunigt. Die Betroffenen sollen bis zum Zeitpunkt des Todes selbstbestimmend die nutzenbringendste Behandlung erfahren, sowohl physisch als auch psychisch.

Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin Online Version

Deutscher Hospiz- und Palliativverband e.V. Online Version

Palliativmedizin ist im Rahmen des Medizinstudiums in Deutschland seit Juli 2009 als Pflichtfach in die Approbationsordnung für Ärztinnen und Ärzte aufgenommen, und zwar durch einen (in einem Gesetzesentwurf vorgeschlagenen) entsprechenden Passus im Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus, das am 10.7.2009 in Kraft trat. Durch das Gesetz soll sichergestellt werden, "dass die Studentinnen und Studenten der Medizin im späteren Berufsleben den Anforderungen an die Versorgung Schwerstkranker und Sterbender gewachsen sind und die umfassende und kompetente Versorgung dieser Menschen gewährleistet wird".

Seit dem 08. Dezember 2015 gilt zudem das Hospiz- und Palliativgesetz (HPG). Mit dem Gesetz wurde die Palliativversorgung ausdrücklich Bestandteil der Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Verschiedene Maßnahmen sollen Verbesserungen herbeiführen: Stationäre Hospize werden durch die Erhöhung des Tagessatzes je betreutem Versicherten um etwa 25 % sowie durch eine höhere Bezuschussung der zuschussfähigen Kosten durch die Krankenkassen (von 90 % auf 95 %) unterstützt. Bei ambulanten Hospizdiensten werden nun neben Personalkosten auch Sachkosten bei der Bezuschussung berücksichtigt. Häusliche Pflege in Palliativsituationen kann auch länger als die bisher möglichen vier Wochen in Anspruch genommen werden. In ländlichen und strukturschwachen Regionen wird der weitere Ausbau der sogenannten spezialisierten ambulanten Palliativversorgung - kurz SAPV - gefördert. Sterbebegleitung ist nun zudem ausdrücklicher Bestandteil des Versorgungsauftrages der sozialen Pflegeversicherung. Pflegeheime müssen mit ambulanten Hospizdiensten zusammenarbeiten. Das Gesetz ermöglicht zudem, dass Pflegeheime ihren Bewohnenden eine Versorgungsplanung zur individuellen und umfassenden medizinischen, pflegerischen, psychosozialen und seelsorgerischen Betreuung in der letzten Lebensphase anbieten können.

Hospiz- und Palliativgesetz im Bundesgesetzblatt (2015) Online Version

Broschüre des Bundesministeriums für Gesundheit zum HPG (2016) Online Version

Sowohl in Deutschland als auch im Ausland haben sich überregionale Organisationen der Verbesserung der Palliativmedizin verschrieben.

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