Passive vs. aktive Sterbehilfe

In der Regel zielt man mit der Unterscheidung zwischen passiver und aktiver Sterbehilfe darauf ab, dass bei Formen passiver Sterbehilfe der Tod des Sterbehilfe-Empfangenden durch ein Unterlassen (letting die) bewirkt wird, während der Tod bei Formen aktiver Sterbehilfe durch ein Tun (killing) bewirkt wird. Befürwortende dieser Unterscheidung heben hervor, dass im ersteren Fall der Tod einer*eines Patientin/en nicht durch das Handeln des medizinischen Fachpersonals, sondern durch eine andere Ursache bewirkt wird. Der Tod wird also nicht durch die Fremdtötung einer dritten Person, sondern beispielsweise durch den Abbruch oder Verzicht einer Behandlung bewirkt.

Andere argumentieren stattdessen, dass die Unterscheidung zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe auf der Differenzierung zwischen gewöhnlichen und außergewöhnlichen Maßnahmen beruhe. Gewöhnliche Maßnahmen und Mittel sind diejenigen, die sich auf Medikamente oder Behandlungsmethoden beziehen, die ohne weiteres bereitstehen und angewandt werden, ohne schwere Schmerzen, Kosten oder andere Unannehmlichkeiten zu verursachen, die aber für Betroffene eine begründete Hoffnung auf eine gesundheitliche Besserung geben. Außergewöhnliche Maßnahmen oder Mittel sind diejenigen, welche sich auf Medikamente oder Behandlungsmethoden beziehen, die nicht angewandt werden können, ohne dass sie schwere Schmerzen, Kosten oder andere Unannehmlichkeiten verursachen, die aber – falls sie verwendet würden – für die betroffene Person keine begründete Hoffnung auf einen angemessenen gesundheitlichen Nutzen geben. Während der Verzicht auf gewöhnliche Maßnahmen stets moralisch unzulässig ist, sei die Bereitstellung außergewöhnlicher Maßnahmen nicht moralisch geboten, weil es keine Pflicht gebe, menschliches Leben unter allen Umständen zu verlängern.

Wie diese knapp skizzierten verschiedenen Differenzierungen bereits sichtbar werden lassen, besteht keine Einigkeit unter den Befürwortenden darüber, was die passive von der aktiven Sterbehilfe im Detail unterscheidet. Dass es sich tatsächlich um einen moralisch relevanten Unterschied handelt, wird zudem von vielen Seiten bestritten (vgl. Quante, 1998; Rachels, 1989; McMahan 2002, S. 457–462; Hillebrand, 2009, S. 113f.).

Literatur:

Grimm, C., & Hillebrand, I. (2009). Sterbehilfe (Ethik in den Biowissenschaften - Sachstandsberichte des DRZE, Bd. 8). Karl Alber. https://doi.org/10.23769/vka-2020-48345

McMahan, J. (2002). The Ethics of Killing: Problems at the Margins of Life. Oxford University Press. (Siehe insbes. Kap. 5.2).

Rachels, J. (1989). Aktive und passive Sterbehilfe. In H.-M. Sass (Hrsg.), Medizin und Ethik (S. 254-264). Reclam.

Quante, M. (1998). Passive, indirekt und direkt aktive Sterbehilfe – deskriptiv und ethisch tragfähige Unterscheidungen? Ethik in der Medizin, 10, 206-226.

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