Stellungnahme der Nationalen Ethikkommission im Bereich Humanmedizin 

Die Nationale Ethikkommission im Bereich Humanmedizin (NEK) befürwortet die liberale Regelung des Artikels 115 StGB, der besagt, dass Suizidbeihilfe legal ist, solange sie nicht aus selbstsüchtigen Motiven erfolgt. Die NEK plädiert außerdem dafür, Sterbehilfeorganisationen unter eine staatliche Aufsicht zu stellen, um die "Einhaltung von Qualitätskriterien für die Abklärung von Suizidhilfeentscheiden" zu gewährleisten.

Nationale Ethikkommission im Bereich Humanmedizin (NEK) (2005): Beihilfe zum Suizid. Online Version

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