Stellungnahme des Nationalen Ethikrates zu Selbstbestimmung und Fürsorge am Lebensende 

In seiner Stellungnahme aus dem Jahr 2006 beschäftigt sich der Nationale Ethikrat (jetzt: Deutscher Ethikrat) schwerpunktmäßig mit Problemen des derzeitigen Sprachgebrauchs im Zusammenhang von Sterbebegleitung, der als "missverständlich und irreführend" beurteilt wird sowie mit Fragestellungen im Kontext der Selbsttötung. Insbesondere werden zwei Aspekte thematisiert: erstens die ethische Bewertung der Selbsttötung angesichts unheilbarer Krankheiten und zweitens die Aufgaben und Pflichten ärztlicher Fachpersonen bezüglich der Suizidintervention, der Beihilfe zum Suizid und der Bitte um Tötung auf Verlangen.

Im Rahmen seiner Stellungnahme stellt der Nationale Ethikrat unterschiedliche Positionen dar: Einige Mitglieder machen geltend, dass die Suizidbeihilfe dem beruflichen Auftrag ärztlicher Fachpersonen widerspreche und es schwierig sei festzustellen, ob dem Suizidwunsch der betroffenen Person tatsächlich ein frei verantworteter und ernsthaft bedachter Entschluss zugrunde liegt, anstatt nur einer temporären seelischen Krise oder einer depressiven Verstimmung. Dem entgegen steht die Auffassung einer zweiten Gruppe, die betont, dass ärztliche Fachpersonen verpflichtet seien, "ihre medizinischen Kompetenzen zum Besten ihrer Patienten einzusetzen und deren Selbstbestimmung zu akzeptieren". In der Situation unheilbarer Krankheit könne dies auch die Beihilfe zum Suizid beinhalten. Die Beurteilung der Entscheidungsfähigkeit der Betroffenen gehöre überdies zum täglichen Aufgabenbereich von ärztlichen Fachpersonen. Eine dritte Position sieht in der Entscheidung der ärztlichen Fachperson für oder gegen eine Beihilfe zu Suizid eine höchst persönliche Gewissensentscheidung, die zu billigen sei und berufsrechtlich nicht geahndet werden solle.

Nationaler Ethikrat (2006): Selbstbestimmung und Fürsorge am Lebensende. Stellungnahme. Online Version

Wird geladen