Veränderung des Betäubungsmittelrechts

Durch die 25. Betäubungsmitteländerungsverordnung (BtMÄndV), die größten Teils am 18. Mai 2011 in Kraft getreten ist, können stationäre Hospize und Einrichtungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (ASPV) Notfallvorräte an betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (Opiodien) anlegen. Außerdem wurden die Möglichkeiten, nicht benötigte betäubungsmittelhaltige Arzneimittel weiterzuverwenden, ausgeweitet. Mit der 30. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften wurden zudem die Höchstverschreibungsmengen von drei Betäubungsmitteln (Levomethadon, Methadon und Morphin) erhöht.

25. Betäubungsmitteländerungsverordnung Online Version

30. Betäubungsmitteländerungsverordnung Online Version

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