Deutsches Tierschutzgesetz

Das erste eigenständige deutsche Tierschutzgesetz (Reichstierschutzgesetz) wurde 1933 erlassen. Es wurde erst 1972 vom Tierschutzgesetz (TierSchG) abgelöst, wobei wesentliche Bestimmungen des nationalsozialistischen Gesetzestextes übernommen wurden. Der zentrale Grundsatz des TierSchG lautet: "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen" (§ 1, S. 2). Die letzte umfangreiche Novellierung des TierSchG kam am 13. Juli 2013 mit Inkrafttreten der aktuellen Fassung zum Abschluss. Die meisten der im Zuge dieser Novelle für den Bereich der Tierversuche vorgenommen Änderungen wurden durch die 2010 vom Europäischen Parlament verabschiedete Tierversuchsrichtlinie RL 2010/63/EU veranlasst. Verschärft wurden unter anderem die Regeln für Versuche mit Affen; die Nutzung von Menschenaffen als Versuchstiere ist bis auf wenige Ausnahmen verboten.

Tierschutzgesetz (TierSchG) Online Version

Informationen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur 2013 abgeschlossenen Novelle des Tierschutzgesetzes Online Version

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