Genetisches Enhancement 

Als Enhancement werden in der Bioethik Eingriffe in die körperliche Verfassung des Menschen bezeichnet, welche nicht zum Zweck einer Krankheitsbehandlung, sondern zur Steigerung bzw. Erzeugung spezifischer Leistungen oder Eigenschaften eingesetzt werden. Wie in der Gentherapie insgesamt lässt sich auch im genetischen Enhancement zwischen einer Anwendung auf somatische Zellen einer Einzelperson und einer solchen auf Zellen der Keimbahn zum Ziel des Enhancements des Nachwuchses differenzieren. Wird die Leistungssteigerung von sporttreibenden Personen angestrebt, spricht man auch von Gendoping.

Obwohl eine klare Grenzziehung zwischen genetischem Enhancement und präventiven oder therapeutischen Eingriffen in das menschliche Genom schwierig ist, findet eine solche Trennung vielfach Zuspruch. So fand sie beispielsweise Eingang in die Menschenrechtskonvention zur Biomedizin des Europarates (Artikel 13). Dem zugrunde liegt die Einsicht, dass nicht allein die Wahl der Mittel, sondern auch die Wahl der Ziele in der Biomedizin eine ethische Beurteilung erfordert.

Weiterführende Informationen:

Fuchs, M. (2013): Ethische Aspekte. In: Baum, C. / Duttge, G. / Fuchs, M.: Gentherapie. Medizinisch-naturwissenschaftliche, rechtliche und ethische Aspekte. Ethik in den Biowissenschaften – Sachstandsberichte des DRZE, Bd. 15. Freiburg i. B.: Verlag Karl Alber, 110–115.

Europarat (1997): Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin: Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin. Online Version

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