Suicide Act

1961 erlassen, regelt der "Suicide Act" zunächst, dass der Suizid in Großbritannien nicht mehr strafbar ist. Damit sind Menschen, deren Suizid fehlschlägt, für den Versuch der Selbsttötung nicht mehr zu belangen. Den rechtlichen Status der Beihilfe zum Suizid regelt der Absatz 2. Artikel 2.1 sieht ein Strafmaß von bis zu 14 Jahren vor. 2.4 regelt zudem, dass die Einzelfallentscheidung der Anklagebehörde zufällt.

Die am 01. Februar 2010 eingetretene rechtliche Neuregelung des "Suicide Act" beinhaltet keine wesentlichen Veränderungen, jedoch fällt nun die Ermutigung zum Suizid unter den Tatbestand der Beihilfe, wobei im Einzelfall von der britischen Anklagebehörde zu entscheiden ist, ob die Beihilfe straffrei bleibt.

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