Lebenserhaltende Maßnahmen

Lebenserhaltende Maßnahmen sind medizinische Verfahren oder Behandlungsmethoden, die das Leben eines schwer erkrankten Menschen verlängern, die Krankheit jedoch nicht heilen können. Zu den lebenserhaltenden Maßnahmen zählen vor allem die künstliche Ernährung, die künstliche Beatmung, der Einsatz herz- und kreislaufaktivierender Medikamente, die Behandlung hinzutretender Erkrankungen, aber auch die kardiopulmonale Reanimation, die Chemotherapie, die Dialyse sowie operative Eingriffe, die auf eine Verlängerung des Lebens der erkrankten Person ausgerichtet sind.

Siehe weiterführend:

Grimm, C., & Hillebrand, I. (2009). Sterbehilfe (Ethik in den Biowissenschaften - Sachstandsberichte des DRZE, Bd. 8). Karl Alber. https://doi.org/10.23769/vka-2020-48345

Bioethik-Kommission Rheinland-Pfalz (Hrsg.). (2004, 23. April). Sterbehilfe und Sterbebegleitung. Ethische, rechtliche und medizinische Bewertung des Spannungsverhältnisses zwischen ärztlicher Lebenserhaltungspflicht und Selbstbestimmung des Patienten. https://jm.rlp.de/fileadmin/05/Themen/Bio-Ethik/2004-04-23_Sterbehilfe_und_Sterbebegleitung.pdf 

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