Kryokonservierung

Die Kryokonservierung ist eine in der medizinischen Biologie genutzte Methode, um Zellen pflanzlicher, tierischer oder auch menschlicher Herkunft mit flüssigem Stickstoff einzufrieren und auf diese Weise die Vitalität der Zellen zu erhalten.

Die erste Kryokonservierung eines Spermiums gelang im Jahr 1949. Vier Jahre später kam es zu der ersten Schwangerschaft unter Verwendung eines tiefgefrorenen Spermiums. Das erste gesunde Kind, das sich aus einem tiefgefrorenen Embryo heraus entwickelte, wurde 1984 geboren. Im Bereich der Reproduktionsmedizin wird die Kryokonservierung heute regelmäßig genutzt, um imprägnierte menschliche weibliche Eizellen bzw. Präembryonen längere Zeit für eine In-vitro-Fertilisation (IVF) verfügbar zu halten. Befruchtete Eizellen werden u. a. aufbewahrt, um die Erfolgsrate von IVF Behandlungen zu steigern und zugleich die körperliche Belastung der betroffenen Person gering zu halten. Durch die Möglichkeit, imprägnierte Eizellen zu konservieren, können mehrere Befruchtungsversuche unternommen werden, ohne den zu behandelnden Personen in jedem Zyklus erneut Eizellen entnehmen zu müssen. Im Jahr 2009 wurden circa 18.000 imprägnierte Eizellen in deutschen Fertilisationskliniken kryokonserviert.

Nach deutscher Rechtsprechung dürfen kryokonservierte imprägnierte Eizellen auf unbestimmte Zeit gelagert werden. Spermien dürfen ebenfalls kryokonserviert werden; die Kryokonservierung von Embryonen bzw. Präembryonen ist hingegen nach dem Embryonenschutzgesetz (ESchG) nur in Ausnahmefällen gestattet.

Mögliche Risiken der Kryokonservierung (Geburtsfehler u. Ä.) sind bisher noch nicht abschließend untersucht. Angesichts der in Deutschland jährlich über Tausend mit Hilfe einer IVF und unter Verwendung zuvor kryokonservierter imprägnierter Eizellen gesund geborenen Kinder, werden sie jedoch gemeinhin als geringfügig eingestuft. Kritiker*innen der Methode weisen darauf hin, dass es ethisch bedenklich sei, eine größere Zahl Eizellen zu imprägnieren und zu konservieren, als sicher zur Herstellung einer Schwangerschaft übertragen werden können. Erst durch die Möglichkeit einer Kryokonservierung werde die Frage nach dem Verbleib „überzähliger” Embryonen und die Frage, wie mit ihnen verfahren werden soll bzw. darf, ob sie z. B. für Forschungszwecke verwendet werden dürfen, virulent. Es ist ethisch umstritten, wem das Recht auf eine Entscheidung über die Verwendung oder Manipulation der kryokonservierten imprägnierten Eizellen zukommen soll, wenn sich die Gametenspendenden uneinig werden oder einer der Gametenspendenden verstirbt.

Vgl. hierzu:

American Society for Reproductive Medicine (1994): The Cryopreservation of Oocytes. In: Baruch A. Brody; Mark A. Rothstein; Laurence B. McCulloug; Mary Anne Bobinski (Hrsg.) (2002): Medical Ethics: Codes, Opinions, and Statements. Washington, DC: Bureau of National Affairs, 930–931. 

American Society for Reproductive Medicine (1994): The Cryopreservation of Preembryos. In: Baruch A. Brody; Mark A. Rothstein; Laurence B. McCulloug; Mary Anne Bobinski (Hrsg.) (2002): Medical Ethics: Codes, Opinions, and Statements. Washington, DC: Bureau of National Affairs, 931–933. 

Sparks, Amy E. T. (1998): Human Embryo Cryopreservation: Benefits and Adverse Consequence. In: Robert F. Weir (Hrsg.): Stored Tissue Samples: Ethical, Legal, and Public Policy Implications. Iowa City: University Of Iowa Press, 66–81.

Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie Nr. 6, 2010. Online Version

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