Positionspapiere der Parlamentariergruppen zu einer gesetzlichen Neuregelung der Sterbehilfe in Deutschland

Peter Hintze (CDU), Carola Reimann (SPD), Karl Lauterbach (SPD) und Burkhard Lischka (SPD) setzen sich in ihrem Eckpunktepapier für eine gesetzliche Zulassung ärztlich assistierter Sterbehilfe ein. Für die Zulässigkeit formulierten die Abgeordneten sieben Bedingungen: So müsse der Patient volljährig sowie voll einwilligungsfähig sein, an einer unumkehrbaren tödlichen Krankheit leiden, ein extremer Leidensdruck bestehen, eine ausführliche Beratung über seinen Krankheitsverlauf und Sterbewunsch stattgefunden haben, zwei ärztliche Fachpersonen diesen Sterbewunsch bestätigen und die Betroffenen müssen die Tat selbst durchführen.

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Claudia Lücking-Michel, Michael Brand (beide CDU) und Michael Frieser (CSU) lehnen in ihrem Positionspapier den ärztlich assistierten Suizid „als offizielle Option“ sowie jede Form organisierter Sterbehilfe ab. In einem gesetzlich verankerten „Ja“ zur ärztlichen Suizidassistenz sehen sie die Gefahr, dass der begleitete Suizid durch ärztliche Fachpersonen zum „Normalfall“ wird. Ein Regelangebot würde zu einer schleichenden Werteverschiebung hin zur Tötung auf Verlangen führen. Nicht bestraft werden sollen allein enge Angehörige, die einmalig einen Sterbewilligen in der Familie bei der Selbsttötung begleiten.

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Eva Högl und Kerstin Griese (beide SPD) argumentieren in ihrem Positionspapier ebenfalls dafür, die Beihilfe zum Suizid unter Strafe zu stellen. Sie plädieren aber für einen „Weg der Mitte“, um ärztlichen Fachpersonen einen Freiraum in ethischen Grenzsituationen zu gewährleisten. Die SPD-Abgeordneten warnen vor einer ausdrücklichen Erlaubnis und befürchten sozialen Druck auf Betagte und Schwerstkranke, die Option des ärztlich assistierten Suizids auch wahrzunehmen. Sie wollen stattdessen die bestehenden Möglichkeiten der Hilfe am Ende des Lebens erhalten.

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Elisabeth Scharfenberg und Harald Terpe (beide Grüne) schließen sich in ihrem Positionspapier der Forderung nach einem grundsätzlichen Verbot der Beihilfe zum Suizid an. Bestimmte Personen sollen aber davon ausgeschlossen werden, wie etwa Angehörige, nahestehende Menschen sowie ärztliche Fachpersonen, falls sie in einem engen Vertrauens- und Fürsorgeverhältnis zu den Betroffenen stehen. Sie plädieren für ein strafrechtliches Verbot von geschäftsmäßiger Suizidbeihilfe wie auch der öffentlichen Werbung dafür.

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Renate Künast (Grüne), Petra Sitte (Linke) und Kai Gehring (Grüne) sehen in ihrem Positionspapier grundsätzlich keinen rechtlichen Änderungsbedarf - die Beihilfe zum Suizid solle nicht strafrechtlich geregelt werden, da der Suizid keine Straftat sei und demnach Beihilfe dazu auch keine Straftat sein könne. Auch Sterbehilfevereine sollen nicht gänzlich verboten, sondern nur streng reguliert werden. Lediglich kommerziell arbeitende Sterbehilfevereine sollen verboten werden.

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Gemeinsam ist allen Gruppen, dass die palliativmedizinische, also die Schmerz-Behandlung in Deutschland ausgebaut werden soll. Dieses Vorhaben wurde mit dem Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) in 2015 umgesetzt.

Für weitere Informationen hierzu, siehe Modul „Palliativversorgung“.

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