Bioethik ohne Person? Zur Frage nach der Legitimität des Begriffs der Personalität in der Bioethik
Autor: Niklas Kurzböck
Für die Bioethik stellt sich die Frage nach der Personalität (bzw. dem Personsein) insbesondere mit Blick auf den Lebensanfang und das Lebensende. Traditionell erfüllt der Personenbegriff eine normative Funktion: Er kennzeichnet, dass jedes Lebewesen, das eine Person ist, umfassende moralische Rechte besitzt. Wenn also ein Lebewesen als eine Person zu begreifen ist, dann hat es einer Vielzahl traditioneller ethischer Theorien zufolge einen vollwertigen moralischen Status. Bis heute herrscht jedoch Uneinigkeit darüber, was den Begriff der Personalität genau auszeichnet und damit einhergehend, welche Merkmale ein Lebewesen eigentlich aufweisen muss, um als Person zu zählen.
Die anhaltende Kontroverse über die Bedeutung sowie die Funktion des Begriffs der Personalität hat immer wieder dazu geführt, dessen Nutzen sowohl für die normative Ethik als auch für die Bioethik zu bezweifeln. Während in der bioethischen Debatte bislang insbesondere die rechtfertigende Rolle dieses Begriffs zur Begründung bioethischer Prinzipien bezweifelt worden ist,¹ wurde dieser Zweifel jüngst von Jennifer Blumenthal-Barby in ihrem vielbesprochenen Beitrag The End of Personhood (2024) nochmals radikalisiert. Sie argumentiert dafür, dass die Bioethik vollständig auf die Terminologie „Personalität“ oder „Personsein“ verzichten sollte, da diese mindestens nicht helfe, aller Wahrscheinlichkeit nach aber in der Auseinandersetzung mit zentralen bioethischen Problemen sogar schade. Die Gründe für ihre radikale Ablehnung dieser Terminologie werden in einem ersten Schritt dargestellt und sodann in Rekurs auf zwei ausgewählte Artikel kritisch beleuchtet.
¹ Beauchamp (1999); Gordijn (1999); Birnbacher (2006).
Blumenthal-Barbys Argumentation dafür, nicht länger auf den Begriff der Personalität zu rekurrieren, basiert maßgeblich auf drei Einwänden. Der erste Einwand ist methodologischer Natur. Demnach sei es ein unnötiger Umweg vieler traditioneller Ansätze, über den Begriff des Personseins ermitteln zu wollen, ob ein Lebewesen einen moralischen Status hat oder nicht. Die Rechtfertigungsstrategie solcher Ansätze weist in der Regel die folgende Form auf: „Das Lebewesen x hat moralische Rechte, weil es den Kriterien des Personseins entspricht, während Lebewesen y diese moralischen Rechte nicht besitzt, da es den Kriterien des Personseins nicht entspricht.“² Stattdessen, so macht Blumenthal-Barby geltend, sollten wir direktere Fragen stellen, die sich in Hinblick auf diese konkreten Lebewesen unter bestimmten Bedingungen stellen. So sollten wir vielmehr die Interessen oder Empfindungen eines bestimmten Lebewesens in den Blick nehmen und konkretere Fragen stellen wie etwa die, wie wir diese im Einzelnen respektieren sollten. Der umständliche Schritt über die weitere Frage, ob ein Lebewesen damit den Kriterien des Personseins mehr oder weniger entspreche, könne genauso gut ausgespart werden.
In Anschluss an Singers Kritik am Speziesismus³ lautet der zweite Einwand von Blumenthal-Barby, dass eine Vielzahl traditioneller ethischer Theorien, die maßgeblich auf dem Begriff der Personalität basieren, oft einfach voraussetzt, dass es die Gattung der Menschheit ist, die an der Spitze der Wertpyramide steht. Auf dieser unbegründeten Annahme aufbauend werden sodann ethische Theorien entwickelt, die zu unserem Glück „nachweisen“, warum es genau unsere menschlichen Eigenschaften sind, die uns als Personen auszeichnen, und folglich erklären, warum wir einen vollwertigen moralischen Status haben. Die Bioethik sollte solchen anthropozentrischen und speziesistischen Begründungsstrategien jedoch nicht mehr länger folgen.
Darauf aufbauend lautet ihr dritter Einwand, dass der Personenbegriff über den Speziesismus hinaus nicht nur moralische Diskriminierungen zwischen verschiedenen Spezies impliziert, sondern sogar innerhalb unserer menschlichen Spezies ungerechtfertigte Diskriminierungen bedingt. Wer den Begriff der Personalität akzeptiert, der stellt sich in der Folge etwa in Behandlungsfällen von an Demenz erkrankten Patient:innen die Frage, ob diese noch Personen im vollwertigen Sinne sind. Hierbei ist, so Blumentahl-Barby, unschwer zu erkennen, dass eine solche Frage im ärztlichen Umgang mit Angehörigen verletzende Folgen nach sich ziehen wird. Die Tatsache, dass die Verwendung von „Person“ oder „Personalität“ verletzende Folgen nach sich ziehen kann, ist selbst normativ relevant und spreche deshalb dafür, auf den Personenbegriff vollständig zu verzichten.
² Blumenthal-Barby (2024), 5 (meine Übersetzung).
³ Singer (2009).
Wenngleich Blumenthal-Barbys Ausführungen in vielerlei Hinsichten überzeugen, wandten ihre Kritiker:innen ein, dass die Einwände trotzdem nicht ihren radikalen Vorschlag rechtfertigen, vollständig auf die personale Terminologie in der Bioethik zu verzichten. So führen Andreas Kuersten und Tanner Mathison in ihrem respondierenden Artikel A Qualified Defense of Personhood in Bioethics (2024) insbesondere gegen den dritten Einwand Blumenthal-Barbys an, dass ihre Kritik auf einer Verwirrung zwischen (sprachlichen) Termen einerseits und (nicht-sprachlichen) Begriffen andererseits beruht. Wenngleich Blumenthal-Barby damit richtig liegt, dass die sprachliche Verwendung des Terms „Personalität“ in verschiedenen Kontexten – etwa im Umgang mit Demenzerkrankten – ein moralisches Problem darstellen kann, so ist damit noch keineswegs gezeigt, dass der Begriff der Personalität – dasjenige also, worauf der Term referiert – automatisch mit denselben Problemen behaftet ist.
Kuersten und Mathison bestreiten also keineswegs, dass unsere gewählte Sprachpraxis moralisch relevant ist. Sie stimmen Blumenthal-Barby darin zu, dass moralisch zu prüfen ist, welche sprachlichen Terme wir in bestimmten Kontexten verwenden oder nicht verwenden sollten. Gleichwohl ist die Bedeutung von Termen nicht in derselben Weise verhandelbar. So argumentieren sie, dass dem Begriff der Personalität eine feste und universelle Bedeutung innewohnt, die die höchstmögliche moralische Stellung festlegt, die einem Lebewesen zukommen kann. Welchen Lebewesen dieser höchstmögliche moralische Status aber zuzuschreiben ist, ist damit noch keineswegs ausgemacht. Der Begriff der Personalität legt also nicht von vornherein fest, dass bloß „normale“ erwachsene Menschen oder allein die menschliche Gattung in dessen Begriffsumfang fallen, wie Blumenthal-Barby behauptet. Ferner sei ebenso der Vorwurf unbegründet, dass eine Anerkennung des Begriffs der Personalität zur Konsequenz hätte, dass alle anderen Lebewesen, die keine Personen sind, überhaupt keinen moralischen Status haben. Der Speziesismus, den Blumenthal-Barby in ihrem zweiten Einwand attackiert, ist auch ihnen zufolge ein moralisches Problem. Dieses tritt jedoch insbesondere in anthropozentrischen Ethiken auf, und damit nicht allein aufgrund des Begriffs der Personalität.
Somit stimmen Kuersten und Mathison der Annahme Blumenthal-Barbys also durchaus zu, dass sprachliche Terme in verschiedenen sozialen Kontexten unterschiedlich gedeutet werden können und damit verschiedene Funktionen erfüllen können. Das erklärt, warum der sprachliche Gebrauch des Terms „Person“ etwa im Umgang mit demenzerkrankten Menschen verletzende Implikationen haben kann und seine Verwendung in diesen Fällen tatsächlich
ein moralisches Problem darstellt. Und selbst in der bioethischen Debatte kann sein Gebrauch zu einer unverhältnismäßigen Fokussierung auf die moralisch gesonderte Stellung von Menschen führen, solange nicht geklärt ist, dass mit Personen nicht zwingend die Zugehörigkeit zu einer bestimmten biologischen Gattung verbunden ist. Aus diesen Gründen argumentieren Kuersten und Mathison, dass wir Blumenthal-Barby darin folgen sollten, auf den Gebrauch von Termen wie „Person“, „Personalität“ oder „Personsein“ zumindest in
bestimmten Kontexten zu verzichten. Ihr Vorschlag lautet stattdessen, einen technischen Term wie etwa „apex moral status“ zu verwenden, der eindeutiger auf ihre Bedeutung – die höchstmögliche moralische Stellung also – referiert. Die Bioethik sollte demnach die Rede von „Person“ oder „Personalität“ in bestimmten Kontexten aufgeben, nicht aber das damit verbundene Erkenntnisziel, zu ermitteln, welche Lebewesen vollumfänglich moralisch schützenswert sind.
Weitergehend verteidigt auch Joel Cox in seinem Beitrag Abortion and Immiment Personhood (2025) den Personenbegriff gegen die radikale Kritik Blumenthal-Barbys. Zunächst legt Cox offen, dass sich Blumenthal-Barbys Kritik insbesondere gegen fähigkeitsbasierte Konzeptionen von Personalität richtet. Diesen zufolge erkläre sich der moralische Status eines Lebewesens entweder aufgrund der bereits aktuell ausgebildeten Fähigkeiten (Aktualismus) oder aufgrund der potenziellen Fähigkeiten (Possibilismus), die ein Lebewesen seiner Art nach ausbilden kann. Folglich müsste eine ethische Theorie, die auf einer solchen Konzeption von Personalität beruht, in der Folge all diejenigen Menschen mit geistigen oder körperlichen Einschränkungen aus dem moralischen Schutzumfang zumindest partiell ausschließen, die manche dieser normativ relevanten Fähigkeiten prinzipiell nicht ausbilden können. Da solche Diskriminierungen aber moralisch nicht zu rechtfertigen sind, so Blumenthal-Barby, sollte die Bioethik stattdessen direkter auf bestimmte moralisch relevante Aspekte des Lebens wie etwa Interessen, Empfindungsfähigkeit, Wohlergehen oder auch gegenseitigen Respekt Bezug nehmen und diese als moralisch relevante Kriterien betrachten.
Cox stimmt Blumenthal-Barby nun ebenfalls darin zu, dass diese Kriterien für eine bioethische Beurteilung durchaus relevant sein können. Zugleich bezweifelt er jedoch in einem ersten Schritt, dass sich diese Aspekte isoliert voneinander betrachten lassen. Hierzu stellt Cox etwa die Überlegung an, dass Empfindungsfähigkeit eine Bedingung dafür ist, Interessen zu haben, sodass es in der Folge kaum möglich sei, sich in einer bioethischen Untersuchung allein auf die Interessen eines Lebewesens zu konzentrieren. Um den moralischen Status eines Lebewesens zu ermitteln, scheint es demnach einer ganzheitlicheren Betrachtung zu bedürfen, die ebenfalls die Bedingungen mitbedenken sollte, unter denen sich ein Lebewesen überhaupt entwickeln kann. Eine solche ganzheitlichere Betrachtung aber ist es, auf die die Untersuchung des Personenbegriffs abzielt. Es wird dann gerade versucht, alle relevanten Kriterien sowie ihre Relation zueinander zu ermitteln, die für eine bioethische Bewertung so zentral sind.
Für Cox‘ Rettungsversuch des Personenbegriffs ist sein zweiter Argumentationsschritt entscheidend. Dieser setzt bei der Beobachtung an, dass Blumenthal-Barbys Kritik an fähigkeitsbasierten Konzeptionen ausschließlich aktualistische und possibilistische Positionen adressiert. Dies ist Cox zufolge jedoch noch nicht hinreichend, um den Personenbegriff endgültig zu delegitimieren. Was ihre Kritik nämlich außer Acht lässt, ist ein imminenter Begriff von Personalität. Nach Cox lässt sich Personalität weder aufgrund der
aktuellen Interessen, Empfindungen oder dem allgemeinen Wohlergehen eines Lebewesens bestimmen, noch aufgrund seiner potenziellen Interessen oder Empfindungen, die es irgendwann haben könnte. Folglich ist es ihm zufolge ebenfalls verfehlt, die Kriterien des Personseins etwa allein in Rekurs auf die aktuelle Verfassung oder die aktuell ausgebildeten Fähigkeiten eines unbeeinträchtigten erwachsenen Menschen gewinnen zu wollen. Stattdessen, so argumentiert Cox, ist der imminente Zustand eines Lebewesens entscheidend. Unter Imminenz ist ein Zustand zu verstehen, in dem sich die konstitutiven Bedingungen eines Lebewesens entwickeln, die festlegen, welche Fähigkeiten dieses Lebewesen haben wird. Eine Veränderung der konstitutiven Bedingungen erzeugt demnach einen imminenten Zustand, in dem ein Lebewesen bestimmte Fähigkeiten entweder erwerben oder auch verlieren wird.
In einem imminenten Zustand entwickeln sich also die Bedingungen für eine bestimmte Fähigkeit – sobald diese Bedingungen vollständig ausgebildet sind, tritt die Fähigkeit selbst zutage. Der Unterschied zwischen imminenten und potenziellen Fähigkeiten besteht nun darin, dass letztere statisch sind, während erstere aktiv sind. W ährend man beispielsweise eine potenzielle Fähigkeit haben kann, ohne sie momentan oder gar jemals auszubilden (etwa: ein*e passionierte*r Skateboarder*in zu sein), ist eine imminente Fähigkeit eine solche, die ein Lebewesen tatsächlich auch ausbildet.
Somit lässt sich mit Cox gegen Blumenthal-Barby zum einen einwenden, dass man in der Folge ebenso ein imminentes Verständnis von konkreteren Aspekten wie Interessen oder der Empfindungsfähigkeit benötigt. Sowohl ein aktualistisches wie auch ein possibilistisches Verständnis dieser konkreteren Aspekte führt in Auseinandersetzung mit bioethischen Fragen am Lebensanfang und Lebensende zu ähnlichen Problemen wie auch bei einem solchen Verständnis des Personenbegriffs. Wer beispielsweise argumentiert, dass es potenzielle Interessen sind, aufgrund derer sich der vollständige moralische Status eines Lebewesens erklärt, diskriminiert damit Lebewesen ohne Interessen nicht weniger als eine ethische Theorie, die auf einem possibilistischen Personenbegriff basiert. Zum anderen lässt sich mit Cox argumentieren, dass eine ethische Theorie im Sinne Blumenthal-Barbys, die auf der Suche nach konkreteren Kriterien ist, bereits nach einer Antwort strebt, die mit dem Begriff der Person seit jeher verbunden ist – nämlich aufgrund welcher Merkmale wir den moralischen Status sowohl von Lebewesen verschiedener Gattungen als auch den von verschiedenen Lebewesen innerhalb einer Gattung bestimmen sollten.
Bibliographie
Weiterführende Literatur
93–106. https://doi.org/10.1007/s11019-023-10187-3