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Medizinisch-Naturwissenschaftliche Aspekte

I. Medizinisch-Naturwissenschaftliche Aspekte
II. Rechtswissenschaftliche Aspekte
III. Ethische Aspekte
IV. Module

Organtransplantation

Stand: November 2011
Ansprechpartnerin: Lisa Tambornino

Autorennachweis

 

I. Medizinisch-Naturwissenschaftliche Aspekte

Als Transplantation wird in der Medizin die Verpflanzung (lat. transplantare = verpflanzen) von Organen, Körperteilen, Geweben und Zellen zu therapeutischen Zwecken bezeichnet.
Grundsätzlich muss zwischen autologen und allogenen Transplantationen unterschieden werden. Bei einer autologen Transplantation wird Gewebe oder Zellmaterial von einer Stelle des Körpers zu einer anderen verpflanzt, d.h. der Spender ist zugleich der Empfänger des Transplantats. Von einer allogenen Transplantation hingegen spricht man dann, wenn Spender und Empfänger zwei verschiedene Personen sind, wenn also Organe, Gewebe oder Zellen von einem lebenden oder einem verstorbenen Spender auf einen Empfänger derselben Spezies übertragen werden. Differenziert wird zudem zwischen der syngenen Transplantation (siehe Modul Syngene Transplantation), welche zwischen eineiigen Zwillingen stattfindet, der Xenotransplantation (siehe Modul Xenotransplantation), bei der z.B. Transplantate von Tieren auf Menschen übertragen werden und der alloplastischen Transplantation (siehe Modul Alloplastische Transplantation), bei der menschliche Organe durch künstlich hergestellte ersetzt werden.

Geschichte der Transplantationsmedizin

Hinweise auf erste Versuche von Transplantationen finden sich bereits in frühen Mythologien, doch erst zu Beginn des 20. Jahrhunderts schufen gefäßchirurgische und operationstechnische Fortschritte die Voraussetzungen für wissenschaftlich fundierte Transplantationen. Die erste erfolgreiche Transplantation einer Niere wurde 1954 zwischen eineiigen Zwillingen in den USA durchgeführt. 1963 wurden die erste Leber sowie die erste Lunge erfolgreich transplantiert. 1965 gelang die Übertragung einer Bauchspeicheldrüse. Weltweite Aufmerksamkeit erlangte die erste Herztransplantation im Dezember 1967, durchgeführt von Christiaan Barnard in Südafrika. 1989 gelang die erste Multiorgantransplantation (siehe Modul Multiorgantransplantation). Probleme, die Transplantationen anfänglich erschwerten, wie beispielsweise fehlende Konservierungsmöglichkeiten entnommener Organe oder immunologische Abwehrreaktionen (siehe Modul Transplantationsimmunologie und Immunsuppression) der Empfänger konnten durch zunehmende Erfahrung sowie die Entwicklung immunsuppressiver Medikamente (siehe Modul Immunsuppressive Medikamente) teilweise überwunden werden.

 

Forschungsstand

Die Transplantationsmedizin hat ihre experimentelle Phase seit etwa zwei Jahrzehnten hinter sich gelassen und ist inzwischen in allen entwickelten Ländern als Standard ärztlichen Handelns professionell etabliert. Aus medizinischer Sicht können mittlerweile eine Vielzahl von verschiedenen Zellen, Gewebeteilen, Organen oder ganzen Organsystemen transplantiert werden.
Laut Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) (siehe Modul DSO) werden allein in Deutschland jeden Tag durchschnittlich elf Organe übertragen. Den weitaus größten Teil bilden Nierenverpflanzungen(siehe Modul Nierentransplantation und Nierenersatzverfahren), gefolgt von Lebertransplantationen(siehe Modul Lebertransplantation, Lebend-Leberspende und Split-Lebertransplantation) und Herztransplantationen(siehe Modul Herztransplantation). Weniger häufig sind Übertragungen der Bauchspeicheldrüse(siehe Modul Transplantation der Bauchspeicheldrüse (Pankreas)) und der Lunge(siehe Modul Lungentransplantation).
Eine Transplantation kann grundsätzlich nur dann gelingen, wenn das Transplantat vom Empfängerorganismus nicht abgestoßen wird. Die Transplantation körperfremder Organe kann im Empfängerorganismus immunologische Abwehrreaktionen (siehe Modul Transplantationsimmunologie und Immunsuppression) auslösen, die zur Folge haben, dass das Organ seine Funktion nicht aufnehmen kann. Unterschieden wird zwischen der akuten Abstoßungsreaktion, die unterschiedlich stark ausgeprägt in der ersten Zeit nach der Transplantation auftritt, und der chronischen Abstoßung, bei der das Transplantat nach und nach versagt. Um die Funktionsfähigkeit des transplantierten Organs erhalten zu können, muss die körpereigene Abwehr mit Hilfe von immunsuppressiven Medikamente (siehe Modul Immunsuppressive Medikamente) dauerhaft unterdrückt werden, was eine hohe Mitarbeit des Patienten erfordert.
Neben dem Versagen oder der Abstoßung des übertragenen Organs oder Gewebes, kann die Transplantation auch zu einer so genannten Graft-versus-host-Reaktion (siehe Modul Graft-versus-host-Reaktion) führen, wenn die mit dem Transplantat übertragenen Immunzellen den Körper des Empfängers als fremd erkennen und angreifen.

 

Organmangel

Derzeit besteht eine große Diskrepanz zwischen verfügbaren Spenderorganen auf der einen und Patienten, die ein Transplantat benötigen, auf der anderen Seite. So warteten laut Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) (siehe Modul DSO) im Jahr 2008 rund 12.000 Menschen auf ein Organ, davon über 8.000 auf eine Niere. Jahr für Jahr sterben etwa 1.000 Patienten, die durch eine Organtransplantation vermutlich hätten gerettet werden können, für die aber nicht rechtzeitig ein Organ zur Verfügung stand.

Als Reaktion auf den anhaltenden Organmangel werden heutzutage Verfahren wie die Split-Leber-Transplantation und die Lebendleberspende (siehe Modul Lebertransplantation, Lebend-Leberspende und Split-Lebertransplantation) angewandt. Ferner wird über alternative Organgewinnungsverfahren wie die Xenotransplantation (siehe Modul Xenotransplantation) und die alloplastische Transplantation (siehe Modul Alloplastische Transplantation) diskutiert.

In Großbritannien sorgte kürzlich ein vom Nuffield Council on Bioethics vorgeschlagenes Modell, mit dem die Bereitschaft zur Organspende erhöht werden soll, für Aufsehen: Wer sich auf die Liste für eine Organspende im Todesfall setzen lässt, und unter Umständen stirbt, unter denen eine Spende möglich ist, dessen Beerdigungskosten sollen vom staatlichen Gesundheitssystem übernommen werden. Über den Nutzen und die möglichen Gefahren, die eine solche Regelung birgt, wird zurzeit diskutiert.

 

Ablauf einer postmortalen Organspende in Deutschland

In Deutschland ist der Ablauf einer postmortalen Organspende im Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben (TPG) (siehe Modul TPG) geregelt. Das TPG legt fest, dass vor allem drei Parteien an der Organisation einer postmortalen Organspende maßgeblich beteiligt sein müssen: erstens die Krankenhäuser, zweitens die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) (siehe Modul DSO) und drittens die internationale Vermittlungsstelle Eurotransplant(siehe Modul Eurotransplant).

Aufgabe der Mediziner im Krankenhaus ist es, den Hirntod gemäß der Richtlinien der Bundesärztekammer (siehe Modul Richtlinien der Bundesärztekammer zur Feststellung des Hirntodes) zu diagnostizieren, ein Gespräch mit den Angehörigen zu führen und die nächstgelegene Organisationszentrale der DSO zu informieren, wenn eine Zustimmung zur Organspende – entweder durch das Vorliegen eines Organspendeausweises (siehe Modul Organspendeausweis) oder durch die Bekanntgabe des Willens des Verstorbenen durch die Angehörigen, vorliegt. Aufgabe der DSO ist es die Organentnahme zu koordinieren. Zum Schutz der Organempfänger führt sie zunächst Laboruntersuchungen durch. Wenn bei dem Verstorbenen keine Infektionen oder Tumorerkrankungen vorliegen, die den Organempfänger gefährden könnten, dann übermittelt die DSO alle erforderlichen Daten an Eurotransplant, welche eine computergestützte Auswahl des Empfängers vornimmt.

Sobald die Wahl des Empfängers entschieden ist, bereitet Eurotransplant gemeinsam mit der DSO und dem regionalen Koordinator des Spenderkrankenhauses die Entnahme des Organs vor. Gleichzeitig wird der Transport des Organs vom Spenderkrankenhaus zur betreffenden Transplantationsklinik des Empfängers in die Wege geleitet. Die DSO erstattet die Personal- und Sachkosten, die durch eine Organspende anfallen. Die Kosten für die Transplantation des Spenderorgans übernimmt die Krankenversicherung des Empfängers. Grundsätzlich wird dem Empfänger der Name des Spenders nicht mitgeteilt. Auch die Angehörigen des Spenders erfahren nicht, wer ein gespendetes Organ erhalten hat. Das Transplantationszentrum teilt den Angehörigen auf Wunsch jedoch mit, ob das Organ bzw. die Organe erfolgreich transplantiert werden konnten. 

 

Ablauf einer Lebendspende in Deutschland

Eine Alternative zur postmortalen Spende ist die Lebendspende. Gemäß dem deutschen Transplantationsgesetz(siehe Modul TPG) ist die Lebendspende der Niere, Teile der Leber und anderer nicht regenerierungsfähiger Organe, nur unter nahen Verwandten und einander persönlich verbundenen Menschen erlaubt. Um sicher zu stellen, dass sie auf freiwilliger Basis und mit möglichst geringem medizinischem Risiko für den Spender erfolgt und um jeglichen Missbrauch oder Organhandel zu verhindern, muss eine Gutachterkommission jede Lebendspende im Vorfeld umfassend prüfen.
Neben umfangreichen Laboruntersuchungen in denen medizinische Faktoren, wie Blutgruppe und HLA-Übereinstimmung (siehe Modul Transplantationsimmunologie und Immunsuppression) ermittelt werden, werden auch Belastungsuntersuchungen und organspezifische Funktionstests durchgeführt. Außerdem wird mit Hilfe psychologischer Gespräche untersucht, in welcher Beziehung Spender und Empfänger zueinander stehen, was den Spender zu seinem Vorhaben motiviert und ob er sich über die möglichen Folgen des Organverlusts bewusst ist.
Transplantationen nach Lebendspende nehmen in Deutschland zu. Im Jahr 2008 sind laut Angaben der DSO 565 Nierentransplantationen mit Organen lebender Spender durchgeführt worden, ferner machten die Transplantationen von Lebersegmenten lebender Spenderinnen und Spender fünf Prozent aller Lebertransplantationen aus. Die Erfolgsaussichten einer Lebendspende sind generell deutlich besser als bei der postmortalen Organspende, da eine optimale Spender- und Empfängerkoordinierung möglich ist.
In einigen Ländern, beispielsweise in der Schweiz (siehe Modul Rechtliche Regelung in der Schweiz), ist die so genannte Cross-Over-Transplantation erlaubt, bei der ein passendes zweites Paar ermittelt wird, das in umgekehrter Weise Blutgruppen inkompatibel ist. Auch in Deutschland wurde die Crossover-Transplantation in einem konkreten Fall (siehe Modul Zulassung einer Überkreuz-Lenbendspende) für zulässig erklärt, da laut Meinung des Bundessozialgerichtes von einem persönlichen Näheverhältnis zwischen Spender und Empfänger ausgegangen werden konnte.

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